UVP-Vorprüfung, FFH-Vorprüfung und Artenschutzprüfung
Die Umweltverträglichkeits-Vorprüfung, auch Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (VUVP) genannt, dient als Entscheidungsgrundlage der Genehmigungsbehörde im Hinblick auf eine mögliche UVP-Pflicht eines Vorhabens. Laut UVPG ist für Vorhaben zum naturnahen Ausbau von Bächen, Gräben etc. eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls notwendig. Wir helfen Ihnen dabei!
Nach § 34 Abs. 1, BNatSchG bzw. Art. 6 FFH-Richtlinie sind Vorhaben vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Dies bezieht sich sowohl auf die FFH-Gebiete als auch auf die Vogelschutzgebiete. Hierzu ist also eine FFH-Vorprüfung (Screening) notwendig.
Das deutsche Artenschutzrecht wurde durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) an die europäischen Vorgaben angepasst. Seither müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren die Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen geprüft werden.
Zunächst wird geprüft, ob Vorkommen geschützter Arten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG im Wirkungsbereich des Vorhabens bekannt oder zu erwarten sind. Für diese Arten sind die zu erwartenden Auswirkungen durch das Vorhaben zu untersuchen und zu beurteilen.
Bei der Artenschutzprüfung (ASP) soll also im Speziellen sichergestellt werden, dass bedrohte und geschützte Tierarten oder ihre Lebensräume nicht durch ein Bauvorhaben beeinträchtigt werden.
Gerne erstellen wir für Ihre Vorhaben die oben genannten ggf. notwendigen Umweltgutachten.