Landschaftspflegerische Begleitpläne

Bei allen geplanten Projekten, die einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, ist laut Bundesnaturschutzgesetz zu prüfen, ob es dabei zu Beeinträchtigungen kommt, die ggf. vermeidbar wären und welche unvermeidbaren Eingriffsfolgen durch Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen ausgeglichen werden müssen. Hierzu ist eine landschaftspflegerische Begleitplanung notwendig, die die Eingriffe detailliert beschreibt, bewertet und die notwendigen Kompensationsmaßnahmen darstellt (Eingriffsregelung).

Die Bewertung des Naturhaushaltes führen wir auf der Grundlage einer Biotoptypenkartierung durch, die der nachfolgenden Eingriffsbeurteilung als Berechnungsgrundlage dient.

Gerne unterstützen wir Sie auch im Zusammenhang mit der Generierung von Ökopunkten für Ihre Maßnahmen oder bei der Ideenfindung für einen Ausgleich am Gewässer!