Lebensraumtyperfassung nach FFH-Richtlinie
Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) ist ein wichtiges Instrument des internationalen Naturschutzes. Sie definiert natürliche Lebensraumtypen von übergeordneter Schutzwürdigkeit, für die ein gemeinschaftliches Erhaltungsinteresse der EU besteht. Konkret handelt es sich zumeist bei einem FFH-Lebensraumtyp um mehrere Biotoptypen-Teilflächen.
Alle Mitgliedstaaten sind von der EU verpflichtet, die FFH-Lebensraumtypen zu erfassen und über ein Monitoring Aussagen über deren Erhaltungszustand zu machen. So sollen günstige Erhaltungszustände bewahrt oder durch entsprechende Maßnahmen sogar wiederhergestellt werden. Die Erfassung selbst erfolgt zunächst in den einzelnen Bundesländern, später werden die landesweiten Daten auf Bundesebene kategorisiert und bewertet.
Wir arbeiten für Sie auf Grundlage der entsprechenden Kartieranleitungen der Bundesländer, erfassen die Biotoptypen und Lebenstraumtypen und bewerten ihren Erhaltungszustand.