Maßnahmenkonzepte für 3 FFH-Gebiete erarbeitet
DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! haben von März bis Oktober 2020 im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises Maßnahmenkonzepte (MAKO) für drei FFH-Gebiete mit insgesamt sechs Rekultivierungsgewässern in der Ville erarbeitet:
- DE 5107-302 „Waldseenbereich Theresia“ (Hürth)
- DE 5107-304 „Heider Bergsee und Schluchtsee in der Ville-Seenkette“ (Brühl)
- DE 5107-305 „Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkette“ (Brühl / Erftstadt)
Alle drei FFH-Gebiete weisen ganz oder teilweise den Lebensraumtyp 3140 „Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen“ auf und sind deswegen unter Schutz gestellt. Der LRT 3140 ist in NRW sehr selten (nur 5 FFH-Gebiete) und die Armleuchteralgen-Rasen gelten als stark gefährdet. Die Gewässer sind darüber hinaus ein erhaltenswerter Lebensraum für zahlreiche durchziehende und z.T. brütende Wasservögel und andere Wassertiere.
Ein Maßnahmenkonzept ist in Nordrhein-Westfalen ein Naturschutz-Fachkonzept, das für FFH-Gebiete erstellt wird. Es setzt sich aus einem Erläuterungsbericht, einer Maßnahmentabelle sowie Bestands- und Maßnahmenkarten zusammen. Die MAKO-Methodik wurde eigens für die Umsetzung der FFH-Richtlinie entwickelt, um die naturschutzfachlichen Standards der FFH-Richtlinie und die Anforderungen im Rahmen von Berichtspflichten zu erfüllen. MAKOs enthalten ausschließlich naturschutzfachlich begründete Maßnahmen-Vorschläge und sind für Dritte nicht rechtsverbindlich. Für landeseigene, kreiseigene und zum Zweck des Naturschutzes geförderte Flächen haben die MAKOs allerdings einen behördenverbindlichen Richtliniencharakter. Die in den MAKOs vorgesehenen Maßnahmen sollen mittelfristig umgesetzt werden sowie die MAKOs nach einer Umsetzungszeit von 10 – 12 Jahren fortgeschrieben werden.
Die im MAKO enthaltenen Maßnahmen sollen die Entwicklungsziele der FFH-Gebiete und des Lebensraumtyps 3140 unterstützen und damit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes entgegenwirken bzw. ihn nach Möglichkeit verbessern. Im Fall der drei genannten FFH-Gebiete gelten folgende Entwicklungsziele:
- Erhaltung und Sicherung der überregional bedeutenden und stark gefährdeten Characeen-Rasen.
- Sicherung des naturnahen Gewässers als Lebensraum für Wasservögel und andere Wassertiere.
Die Maßnahmenkonzepte für die drei FFH-Gebiete im Rhein-Erft-Kreis wurden in einem Beteiligungsprozess abgestimmt. Sie werden Anfang 2021 vom LANUV veröffentlicht.
Weiterführende Informationen zu Maßnahmenkonzepten siehe LANUV NRW.
AKTUELLER HINWEIS (20.01.2021):
Die MAKO-Dokumente der drei von den GEWÄSSER-EXPERTEN bearbeiteten FFH-Gebiete sind jetzt auf den Natura 2000-Seiten unter dem jeweiligen FFH-Gebiet abrufbar.