Konstituierende Sitzung der DWA-Arbeitsgruppe GB 3.6 „Seentheraphie“
Am 07.08.2018 fand in der Bundesgeschäftsstelle der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) in Hennef die konstituierende Sitzung der DWA-Arbeitsgruppe GB 3.6 „Seentheraphie“ statt. Die Arbeitsgruppe hat sich die Aufgabe gesetzt das DWA-Merkblatt M606 „Maßnahmen der Seentheraphie“ zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Der Inhaber der GEWÄSSER-EXPERTEN Ingo Nienhaus wird als Mitglied der Arbeitsgruppe bei der Überarbeitung und Aktualisierung des Merkblattes in den kommenden 2 Jahren ehrenamtlich mitarbeiten.
Zum Inhalt des Merkblattes aus der Vorhabensbeschreibung der DWA:
Seen sind wesentliche Elemente unserer Landschaft. Sie im bestmöglichen Zustand zu erhalten ist ein dringendes Gebot. Seen sind vielfältigen Nutzungsansprüchen ausgesetzt. Gleichzeitig erfahren sie Belastungen, die unerwünschte Auswirkungen auf das Ökosystem haben und ihren guten Zustand bzw. angestrebte Nutzungen einschränken. Insbesondere die Eutrophierung dieser Gewässer kann erhebliche Störungen verursachen, deren Beseitigung oder Minderung oft aufwendige und teure Therapiemaßnahmen erfordern.
Das vorliegende DWA Merkblatt M 606 „Maßnahmen der Seentherapie“ aus dem Jahr 2006 gibt einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Methoden und Möglichkeiten zur Therapie eutrophierter Seen und ihre Anwendung. Das Blatt gliedert sich in eine Kurzbeschreibung der limnologischen Grundlagen und der Seenbewertung, die Schilderung verfügbarer Methoden und die Darstellung von Anwendungsbeispielen.
Das Merkblatt wurde im damaligen DWA-Fachausschuss GB 3 „Seen und Erdaufschlüsse“ von der Arbeitsgruppe GB 3.1 „Seentherapie“ unter Leitung von Herrn Dr. Karl-Heinz Christmann erarbeitet und 2006 veröffentlicht. Es hat seitdem weite Verbreitung und viel Zuspruch erfahren.
In den Jahren seit dem Erscheinen des Merkblattes hat sich auf dem Feld der Therapiemaßnahmen an Seen eine rasante Weiterentwicklung vollzogen. Viele Methoden wurden deutlich verfeinert oder traten tatsächlich neu hinzu. Das einschlägige Fachwissen konnte durch die Erfahrungen aus einer Vielzahl von Anwendungen deutlich erweitert werden. Gleichzeitig hat sich der rechtlichen Rahmen wesentlich geändert, namentlich durch das Inkrafttreten der EU-Rahmengesetzgebung zu allen Belangen unserer Gewässer (EU-Wasserrahmenrichtlinie). Hierdurch ist die Aktualität des Merkblattes eingeschränkt und die Darstellung der Maßnahmen kann nicht mehr als vollständig betrachtet werden.